Weitere Entscheidung unten: BFH, 26.10.2000

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   BFH, 26.10.2000 - VI B 68/00   

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https://dejure.org/2000,8358
BFH, 26.10.2000 - VI B 68/00 (https://dejure.org/2000,8358)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2000 - VI B 68/00 (https://dejure.org/2000,8358)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - VI B 68/00 (https://dejure.org/2000,8358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Erstattung von Kindergeld - Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid - Begünstigender Verwaltungsakt - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Weiterleitung von Kindergeld - Entreicherung - Kürzung von Sozialhilfe - Mittellosigkeit des ...

  • Judicialis

    FGO § 142; ; ZPO § 114; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 c
    Kindergeld; Ausbildungsplatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 445
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.04.2000 - VI B 113/99

    Kindergeld; sog. Weiterleitungsfälle

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - VI B 68/00
    Ob die Rückforderung des Kindergeldes auch aus Billigkeitsgesichtspunkten --wegen Weiterleitung des Kindergeldes (vgl. dazu zuletzt Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 12. April 2000 VI B 113/99, BFH/NV 2000, 1192, Abschn. 2. b)-- oder wegen Mittellosigkeit des Antragstellers ungerechtfertigt ist, braucht im vorliegenden Verfahren nicht geprüft zu werden.
  • BFH, 31.03.2006 - V B 206/05

    Wiedereinsetzung - Beschwerdebegründungsfrist

    Denn zur versäumten Rechtshandlung gehört nicht nur das Einlegen, sondern auch das Begründen der Nichtzulassungsbeschwerde (BFH-Beschlüsse vom 10. September 1999 IX B 57/99, BFH/NV 2000, 445; vom 11. November 2002 V B 154/02, BFH/NV 2003, 331; vom 17. November 2004 X B 99/04).
  • FG Köln, 05.12.2001 - 15 K 5616/98

    Kindergeldanspruch nur bei Ausbildungswilligkeit

    Ob dabei ein Kind, das unstreitig keinen Ausbildungsplatz hat, sich dabei um einen solchen bemühen muss und welche Anforderungen an den Nachweis der Bemühungen zu stellen sind, ist dabei höchstrichterlich noch ungeklärt (vergl. dazu BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2000 VI B 68/00, BFH/NV 2000, 445).
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   BFH, 26.10.2000 - VI B 116/00   

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https://dejure.org/2000,11729
BFH, 26.10.2000 - VI B 116/00 (https://dejure.org/2000,11729)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2000 - VI B 116/00 (https://dejure.org/2000,11729)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - VI B 116/00 (https://dejure.org/2000,11729)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 445
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 28.12.2006 - III B 91/05

    Kindergeld; unzuständige FK

    Denn sie lässt sich --wie es das FG getan hat-- nur dahin beantworten, dass § 72 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) eine sachliche Zuständigkeit des Dienstherrn begründet (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2000 VI B 116/00, BFH/NV 2001, 445; ebenso Bundesamt für Finanzen vom 1. Oktober 2003 St I 4 -S 2479- 8/2003, BStBl I 2004, 296) und die Agentur für Arbeit mithin für den in § 72 Abs. 1 EStG umschriebenen Personenkreis i.S. des § 172 Abs. 1 Nr. 2 b AO 1977 sachlich unzuständig ist.
  • FG Nürnberg, 09.03.2016 - 5 K 1566/13

    Anrechnung der einkommensabhängigen französischen Familienleistung für Kinder

    a) § 72 Abs. 1 EStG bestimmt als vorrangige Regelung im Sinne von § 16 AO abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG die sachliche Zuständigkeit des Dienstherren als für Kindergeldberechtigte im öffentlichen Dienst (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28.12.2006 III B 91/05, BFH/NV 2007, 864 und vom 26.10.2000 VI B 116/00, BFH/NV 2001, 445 ; vgl. auch Weber-Grellet in Schmidt, EStG -Kommentar, 34. Aufl. 2015, § 72 Rz. 1 und Felix in Kirchhof, EStG -Kommentar, 15. Aufl. 2016, § 72 Rz. 1).
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